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Technische Richtlinien

TR 7 – Betrieb und Instandhaltung von Kraftwerken für Erneuerbare Energien – Prüfung der Elektrischen Betriebsmittel und Infrastruktur

Rubrik B2 – Prüfung der Elektrischen Betriebsmittel und Infrastruktur

Als Teil der Technischen Richtlinie 7 soll die vorliegende Rubrik B2: Prüfungen der elektrischen
Betriebsmittel und Infrastruktur einen Handlungsrahmen für

– die fachgerechte Bedarfsanalyse (Auftraggeber (Anlagenbetreiber, Betriebsführer));
– die fachgerechte Durchführung (Dienstleister, Auftragnehmer) sowie
– die fachgerechte Kontrolle bzw. das Nachvollziehen der Dokumentation (Auftraggeber).

für Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Infrastruktur sowie Instandhaltungsmaßnahmen aufzeigen.
Ein Fokus der Richtlinie liegt auf den Prüfungen. Für den sicheren Betrieb der Anlagen ist
aber auch eine regelmäßige Instandhaltung erforderlich.

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Beschreibung

Rubrik B2 – Prüfung der Elektrischen Betriebsmittel und Infrastruktur

Als Teil der Technischen Richtlinie 7 soll die vorliegende Rubrik B2: Prüfungen der elektrischen
Betriebsmittel und Infrastruktur einen Handlungsrahmen für

– die fachgerechte Bedarfsanalyse (Auftraggeber (Anlagenbetreiber, Betriebsführer));
– die fachgerechte Durchführung (Dienstleister, Auftragnehmer) sowie
– die fachgerechte Kontrolle bzw. das Nachvollziehen der Dokumentation (Auftraggeber).

für Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Infrastruktur sowie Instandhaltungsmaßnahmen aufzeigen.
Ein Fokus der Richtlinie liegt auf den Prüfungen. Für den sicheren Betrieb der Anlagen ist
aber auch eine regelmäßige Instandhaltung erforderlich.

Additional Information
Gewicht 172 kg
Produktsicherheit

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