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Technische Richtlinien

TR 6 – Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen

Die Technische Richtlinie Teil 6 (TR 6) beschreibt Verfahren zur Bestimmung des Windpotenzials und der Energieerträge an Standorten von Windenergieanlagen (WEA). Insbesondere in Deutschland ist diese Technische Richtlinie der maßgebliche Standard bei der Erstellung von Ertragsgutachten. Von vielen Investoren, Banken und Projektierern wird es als Notwendigkeit angesehen, dass Ertragsgutachten auf Basis der TR 6 erstellt werden müssen. Bei Akkreditierungen zur Bestimmung des Windpotenzials und Energieerträgen wird die TR 6 zugrunde gelegt. Des Weiteren verweist das EEG 2017 auf die TR 6 beim Nachweis der Standortgüte vor Inbetriebnahme. Im Anhang C der TR 6 wird dieser Nachweis beschrieben. Dabei wird der Standortertrag vor Inbetriebnahme aus dem Bruttostromertrag abzüglich der im EEG 2017 Anhang 2 definierten Verlustfaktoren ermittelt.

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Beschreibung

Die Technische Richtlinie Teil 6 (TR 6) beschreibt Verfahren zur Bestimmung des Windpotenzials und der Energieerträge an Standorten von Windenergieanlagen (WEA). Insbesondere in Deutschland ist diese Technische Richtlinie der maßgebliche Standard bei der Erstellung von Ertragsgutachten. Von vielen Investoren, Banken und Projektierern wird es als Notwendigkeit angesehen, dass Ertragsgutachten auf Basis der TR 6 erstellt werden müssen. Bei Akkreditierungen zur Bestimmung des Windpotenzials und Energieerträgen wird die TR 6 zugrunde gelegt. Des Weiteren verweist das EEG 2017 auf die TR 6 beim Nachweis der Standortgüte vor Inbetriebnahme. Im Anhang C der TR 6 wird dieser Nachweis beschrieben. Dabei wird der Standortertrag vor Inbetriebnahme aus dem Bruttostromertrag abzüglich der im EEG 2017 Anhang 2 definierten Verlustfaktoren ermittelt.

Additional Information
Gewicht 0,24 kg