Die Technische Richtlinie 10 der FGW e.V. beschreibt das technische Verfahren zur Bestimmung des Standortertrags nach Inbetriebnahme im Sinne des EEG 2017. Diese Richtlinie spezifiziert das Verfahren zur Überprüfung der Standortgüte auf Grundlage von Betriebsdaten, welche laut EEG 2017 nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren durchzuführen ist. Dieses Verfahren findet bei allen Windenergieanlagen Anwendung, deren anzulegender Wert über das Ausschreibungssystem ermittelt wurde.
Dabei beschreibt die Richtlinie wie anhand der gespeicherten Betriebsdaten der Standortertrag und damit die Standortgüte berechnet werden kann. Ein wesentlicher Inhalt der TR 10 sind die technischen Vorgaben zur Berechnung von entgangenen Erträgen einer Windenergieanlage für die Zeiträume, in denen die Anlage technisch nicht verfügbar war. Diese Berechnungen sind durchzuführen, wenn die Windenergieanlage eine zeitliche Verfügbarkeit unter 97 % aufweist.
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Die Technische Richtlinie 10 der FGW e.V. beschreibt das technische Verfahren zur Bestimmung des Standortertrags nach Inbetriebnahme im Sinne des EEG 2017. Diese Richtlinie spezifiziert das Verfahren zur Überprüfung der Standortgüte auf Grundlage von Betriebsdaten, welche laut EEG 2017 nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren durchzuführen ist. Dieses Verfahren findet bei allen Windenergieanlagen Anwendung, deren anzulegender Wert über das Ausschreibungssystem ermittelt wurde.
Dabei beschreibt die Richtlinie wie anhand der gespeicherten Betriebsdaten der Standortertrag und damit die Standortgüte berechnet werden kann. Ein wesentlicher Inhalt der TR 10 sind die technischen Vorgaben zur Berechnung von entgangenen Erträgen einer Windenergieanlage für die Zeiträume, in denen die Anlage technisch nicht verfügbar war. Diese Berechnungen sind durchzuführen, wenn die Windenergieanlage eine zeitliche Verfügbarkeit unter 97 % aufweist.
Gewicht | 0,24 kg |
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