Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für das ZEREZ (Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate)

Präambel

Die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) sieht die Einführung eines Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate vor. Einheiten- und Komponentenzertifikate dienen dem Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen im Sinne des § 19 EnWG. Das ZEREZ stellt nach § 4 Abs. 1 NELEV eine Datenbank im Sinne des § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EnWG dar und wird als elektronisches Verzeichnis sowohl für Einheiten- als auch für Komponentenzertifikate betrieben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den FGW e.V.- Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.) nach § 49d Abs. 3 Satz 1 EnWG beliehen. Der FGW e.V. dient auch als Betreiber des Registers. Zur Vereinfachung der Schreibweise wird für alle natürlichen und juristischen Personen die männliche Schreibweise verwendet, darin jedoch jegliche Geschlechter mitgemeint.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltung der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des ZEREZ des FGW e.V. durch Nutzer, Administratoren sowie den Registerbetreiber.

Es wird kein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet. Das ZEREZ dient nach § 4 Abs. 1 Satz 1 NELEV als elektronisches Register für von Zertifizierungsstellen erstellte Einheiten- und Komponentenzertifikate.

Registrierte Nutzer haben für die Nutzung des Registers volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig zu sein.

1.2 Definitionen

Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist oder sind

  1. „Dienstleister“ jede von einem zur Registernutzung verpflichteten Nutzer beauftragte juristische Person,
  2. „Empfänger von ZEREZ-Registerauskünften“ jede natürliche oder juristische Person, die ZEREZ-Registerauskünfte erhält, unabhängig davon, ob sie im ZEREZ registriert ist oder nicht,
  3. „Hersteller“ jeder Erschaffer von Einheiten oder Komponenten für Erzeugungsanlagen im Sinne des § 2 NELEV,
  4. „Netzbetreiber“ jeder Betreiber eines Netzes für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität, unabhängig von der Spannungsebene,
  5. „Nutzer“ jede das ZEREZ verwendende juristische oder natürliche Personen, auch ohne Registrierung bzw. Konto,
  6. „Planer“ jeder Projektentwickler für Projekte mit Stromerzeugungsanlagen,
  7. „Register“ das ZEREZ,
  8. „Registerbetreiber“ der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für die Verwaltung und den Betrieb des ZEREZ beliehene FGW e.V.,
  9. „Registrierter Nutzer“ jede für die Nutzung des ZEREZ registrierte juristische oder natürliche Personen,
  10. „ZEREZ“ das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate,
  11. „ZEREZ-ID“ eine Registernummer, die bei der Registrierung eines Zertifikats vom Registerbetreiber vergeben wird,
  12. „Zertifikat“ ein Einheitenzertifikat oder Komponentenzertifikat im Sinne von § 4 NELEV,
  13. „Zertifikatinhaber“ der Hersteller der jeweiligen Einheit einer Erzeugungsanlage oder einer Komponente, der sich ein entsprechendes Zertifikat von einer Zertifizierungsstelle hat ausstellen lassen,
  14. „Zertifizierungsstelle“, eine Unternehmung, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) in der jeweils geltenden Fassung akkreditiert worden ist.

2. Registerbetrieb, Haftung, Kommunikation

2.1 Verfügbarkeit des Registers

Den Nutzern steht der Zugang zu den Registern grundsätzlich 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche zur Verfügung. Der Nutzer hat keinen Rechtsanspruch auf ständige und ununterbrochene Erreichbarkeit des Registers.

Der Registerbetreiber behält sich vor, die Nutzungszeiten zum Beispiel für Wartung und Systempflege einzuschränken. Wird das ZEREZ planmäßig abgeschaltet, werden die registrierten Nutzer nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus per E-Mail informiert. In Fällen unvorhersehbarer Störungen am System informiert der Registerbetreiber, soweit sinnvoll und möglich, über die Störung auf geeignete Weise.

2.2 Haftung

Eine Haftung für Schäden, die durch unvorhersehbare Störungen oder höhere Gewalt verursacht werden, übernimmt der Registerbetreiber nicht. Der Registerbetreiber schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betrifft. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Registerbetriebs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

2.3 Kommunikation

Die Kommunikation mit dem FGW e.V. hinsichtlich des ZEREZ außerhalb des Nutzerkontos erfolgt grundsätzlich per E-Mail.

3. Registrierung, Eröffnung und Nutzung des Kontos

3.1 Registrierung, Stellvertretung und Bevollmächtigung

Um registrierter Nutzer des Registers zu werden und damit über ein eigenes Nutzerkonto zu verfügen, können sich natürliche oder juristische Personen beim Register registrieren. Eine für eine juristische Person handelnde natürliche Person weist ihre Vertretungsmacht für die Registrierung und die Einrichtung des Nutzerkontos auf Verlangen des Registerbetreibers nach

  • durch eine Vollmachtsurkunde, die von der vertretungsberechtigten Person ausgestellt wurde,

und

  • durch ein Dokument oder mehrere Dokumente, aus dem oder denen sich die Vertretungsberechtigung der die Vollmachtsurkunde ausstellenden Person ergibt; dies können beispielsweise ein Gesellschaftsvertrag, ein Handelsregisterauszug, ein Vereinsregisterauszug, ein Genossenschaftsregisterauszug, eine Stiftungsurkunde, eine Satzung oder mehrere solche Dokumente sein. Unternehmen mit einem Sitz im Ausland belegen die Vertretungsberechtigung mit vergleichbaren Dokumenten

3.2 Beauftragung eines Dienstleisters

Die Registrierung im Register und die Kontoeröffnung dürfen auch durch einen Dienstleister durchgeführt werden, der die registrierungswillige Person vertritt. Der Registerbetreiber kann einen Nachweis der Vollmacht verlangen. Die Verantwortung für die Richtigkeit des Zertifikats liegt beim Zertifikatinhaber.

3.3 Identifizierung

Eine Registrierung im Register ist für Hersteller von Erzeugungsanlagen, Netzbetreiber, Zertifizierungsstellen sowie Planer, Errichter und Betreiber von Energieerzeugungsanlagen möglich. Der Registerbetreiber prüft die Anmeldungen auf Plausibilität und kann eindeutige Identifikationsnachweise verlangen.

3.3.1 Identifizierung Identifizierung von natürlichen Personen

Bei natürlichen Personen erfolgt der Identifikationsnachweis insb. durch die Vorlage von Personaldokumenten.

3.3.2 Identifizierung von juristischen Personen

Bei der Registrierung einer juristischen Person (z. B. eines Unternehmens) hat die diese vertretende Person ihren Vor- und Nachnamen, die Telefonnummer der zu registrierenden juristischen Person, deren Namen, Branchenzugehörigkeit (Hersteller, Zertifizierungsstelle, Netzbetreiber oder Planer) sowie den Sitz der juristischen Person anzugeben. In einem weiteren Schritt ist die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen und zu Datenschutzregelungen in Ziffer 9 dieser Nutzungsbedingungen sowie zu Hinweisen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu geben. Für eine juristische Person werden eine oder mehrere natürliche Personen im Nutzerkonto benannt werden, die für die juristische Person handeln. Die handelnde natürliche Person kann im Nutzerkonto geändert werden oder weitere Personen hinzugefügt werden.

3.4 Authentifizierung

Der Registerbetreiber behält sich vor, für bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit der Registernutzung die Bestätigung durch ein übliches Verfahren (z. B. mTAN-Verfahren) durchzuführen. Sie wird gegebenenfalls die Nutzungsbedingungen dahingehend ergänzen.

3.5 Nutzung des Kontos

Der registrierte Nutzer ist verpflichtet, seine Kontakt-E-Mailadresse aktuell zu halten. Änderungen seiner Kontakt-E-Mail-Adresse hat der registrierte Nutzer unverzüglich in seinem Nutzerkonto zu hinterlegen. Der registrierte Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen sowie die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit seiner Daten stets zu gewährleisten. Der registrierte Nutzer darf sein Konto nur in Übereinstimmung mit geltendem Recht und diesen Nutzungsbedingungen verwenden.

Der registrierte Nutzer ist für den Schutz seiner Zugangsdaten vor Missbrauch verantwortlich. Hat der registrierte Nutzer den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem unberechtigten Dritten zugänglich geworden sind, hat er sein Passwort unverzüglich zu ändern.

Der registrierte Nutzer ist verpflichtet, die von ihm für den Registerbetrieb notwendigen Daten in die jeweiligen Formulare selbst oder durch einen Bevollmächtigten einzugeben und dem Registerbetreiber die angeforderten Dokumente zu übermitteln.

4. Einheitenregistrierung

Hersteller von Einheiten für Erzeugungsanlagen oder Zertifikatinhaber müssen im Geltungsbereich der NELEV die von ihnen ausgestellten Einheitenzertifikate an den Registerbetreiber übermitteln. Hierzu können sie sich eines Dienstleisters oder eines sonstigen Vertreters bedienen. Bei Aktualisierung der Betriebssoftware oder jeder sonstigen Veränderung einer Einheit, die die im Rahmen der Einheitenzertifizierung nachgewiesenen elektrotechnischen Eigenschaften der Einheit verändert, muss der Zertifikatinhaber ein neu erzeugtes Einheitenzertifikat unverzüglich übermitteln. Durch das ZEREZ werden alle Einheitenzertifikate mit einer eindeutigen Registernummer (ZEREZ-ID) verknüpft.

5. Komponentenregistrierung

Hersteller von Komponenten für Erzeugungsanlagen oder Zertifikatinhaber müssen im Geltungsbereich der NELEV die von ihnen ausgestellten Komponentenzertifikate an den Registerbetreiber übermitteln. Hierzu können sie sich eines Dienstleisters oder eines sonstigen Vertreters bedienen. Bei Aktualisierung der Betriebssoftware oder jeder sonstigen Veränderung einer Komponente, die die im Rahmen der Komponentenzertifizierung nachgewiesenen elektrotechnischen Eigenschaften Komponente verändert, muss der Zertifikatinhaber ein neu erzeugtes Komponentenzertifikat unverzüglich übermitteln. Durch das ZEREZ werden alle Komponentenzertifikate mit einer eindeutigen Registernummer (ZEREZ-ID) verknüpft.

6. Korrektur fehlerhafter Zertifikate

6.1  Korrektur fehlerhafter Zertifikate durch den Zertifikatinhaber

Der Zertifikatinhaber ist für die inhaltliche Richtigkeit seines Zertifikats verantwortlich. Redaktionelle Korrekturen können vom Zertifikatinhaber oder einem Bevollmächtigten (Dienstleister) am Zertifikat selbst vorgenommen werden. Dies umfasst etwa offensichtliche Schreibfehler und sonstige Korrekturen, die keine materielle Änderung des Zertifikats bewirken. Im Falle sonstiger Fehler ist das Zertifikat ungültig, es ist als solches zu kennzeichnen und ein neues, fehlerfreies Zertifikat einzustellen.

6.2 Aufforderung zur Berichtigung fehlerhafter Zertifikate durch den Registerbetreiber

Hat der Registerbetreiber berechtigte Zweifel daran, dass die Einheit oder Komponente die im Zertifikat aufgeführten Anforderungen einhält, fordert er den betreffenden Hersteller auf, innerhalb einer Frist von mindestens vier Wochen unverzüglich nachzuweisen, dass die Einheit oder die Komponente die Anforderungen einhält. Der Registerbetreiber kann die Frist auf Verlangen des Herstellers verlängern. Weist der Hersteller innerhalb der gesetzten Frist die Einhaltung der Anforderungen nicht nach oder ergreift er sonst keine geeigneten Abhilfemaßnahmen, insbesondere Maßnahmen zur Behebung etwaiger Mängel, wird die Registrierung des betroffene Einheiten- oder Komponentenzertifikat ungültig. Der Registerbetreiber ist berechtigt, das ungültige Zertifikat zu als ungültig zu kennzeichnen und die ZEREZ-ID des ungültigen Zertifikats zurückzusetzen.

7. Technische Störung

Nutzer haben bei technischen Störungen des Registers unverzüglich den Registerbetreiber zu informieren.

8. Bekanntgabe der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen werden mit Bekanntgabe wirksam. Sie werden auf der Website des ZEREZ veröffentlicht und damit bekannt gegeben. Registrierten Nutzern werden geplante Änderungen vorab mitgeteilt.

9. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Website des ZEREZ sowie bei der Registrierung für ein Nutzerkonto und der anschließenden Nutzung eines solchen Nutzerkontos finden sich in der Datenschutzerklärung des FGW für die Website des ZEREZ.

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