FAQs – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Herzlich willkommen in unserem FAQ-Bereich. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum ZEREZ-Register (Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate). Dieser FAQ-Bereich wird kontinuierlich weiterentwickelt. Melden Sie sich bei Fragen, Anregungen oder Wünschen gerne bei uns.

+ Allgemein

– Was ist ZEREZ?

ZEREZ steht für das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate. Hersteller von Einheiten oder Komponenten für elektrische Erzeugungsanlagen sind ab dem 01.02.2025 verpflichtet die ihnen ausgestellten Einheiten- und/oder Komponentenzertifikate in ZEREZ zu registrieren. Das Register beinhaltet Zertifikate aller Spannungsebenen.


– Wen betrifft ZEREZ?

Jeden, der eine neue Energieerzeugungsanlage ans Netz bringen möchte. Antragsteller beim Betriebserlaubnisverfahren übermitteln ab dem 01.02.2025 anstatt von Zertifikaten nur noch die ZEREZ-ID. Netzbetreiber und Hersteller von Einheiten oder Komponenten für elektrische Erzeugungsanlagen haben ab dem 01.02.2025 eine Pflicht zur Nutzung von ZEREZ.

In ZEREZ werden Einheiten- und Komponentenzertifikate von Erzeugungsanlagen gelistet. Im Gegensatz dazu erfolgt die Erfassung von Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister.
Ab dem 01.02.2025 läuft die Gültigkeitsprüfung von Einheiten- und Komponentenzertifikaten sowie die Übermittlung von Leistungsparametern im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens digital über ZEREZ.


– Warum ZEREZ?

Als zentralisierte Datenbank vereinfacht, digitalisiert, beschleunigt und vereinheitlicht ZEREZ die Kommunikation der beteiligten Parteien bei der Zertifizierung von Einheiten und Komponenten und beim Betriebserlaubnisantrag.

ZEREZ wurde auf Anregung und in Kooperation diverser Gruppen von Marktteilnehmern wie Netzbetreibern und Herstellern umgesetzt.


– Was ist der aktuelle Status von ZEREZ?

Bis zum 31.01.2025 befindet sich ZEREZ im freiwilligen Betrieb.
Ab dem 01.02.2025 sind Hersteller von Einheiten oder Komponenten für elektrische Erzeugungsanlagen durch die Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen verpflichtet hier die ihnen ausgestellten Einheiten- und/oder Komponentenzertifikate zu registrieren.


– Für wen gilt die Pflicht und was beinhaltet sie?

Hersteller von Einheiten oder Komponenten für elektrische Erzeugungsanlagen haben ab 01.02.2025 die Pflicht zur Registrierung der Ihnen ausgestellten Zertifikate in ZEREZ (§ 4 Abs. 3 NELEV). Netzbetreiber sind ab dem 01.02.2025 verpflichtet, beim Anschluss von Energieerzeugungsanlagen an das elektrische Netz nur noch die Registernummern (ZEREZ-ID) aus dem ZEREZ zu verwenden.

Ab dem 01.02.2025 läuft die Überprüfung der Gültigkeit von Einheiten- und/oder Komponentenzertifikaten, sowie die Übermittlung von Leistungsparameter im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens über ZEREZ ab. Sie sind nicht berechtigt die Informationen zu den Einheiten- und Komponentenzertifikaten auf einem anderen Wege als über das Register zu verlangen (§ 4 Abs. 10 NELEV). Entsprechend müssen Anlagenbetreiber, die eine neue Energieerzeugungsanlage an das Netz bringen möchten, beim Betriebserlaubnisverfahren diese Registernummer übermitteln (§ 4 Abs. 9 NELEV). Das bisherige Verfahren wird dadurch vereinfacht und das Versenden physischer Dokumente zwischen Anlagenbetreibern, Zertifizierungsstellen und Netzbetreibern überflüssig.

Der Zugriff auf die Registernummern (ZEREZ-ID) ist auch ohne Anmeldung möglich.

+ Zertifikate

– Was sind Einheiten und Komponentenzertifikate?

Einheiten- und Komponentenzertifikate sind Nachweise über die elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und elektrischen Komponenten. Sie werden von akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt und spielen eine entscheidende Rolle im Netzanschlussprozess und bei der Anlagenzertifizierung. Diese Dokumente gewährleisten, dass ausschließlich konforme Anlagen an das Stromnetz angeschlossen werden und bilden eine wesentliche Grundlage für Netzberechnungen sowie die Auslegung der Netzanschlusspunkte.


– Gibt es Pflichtangaben bei dem Upload und wer hat diese festgelegt?

Ja, je nach Art des Zertifikats und des zertifizierten Geräts ist die Angabe von bestimmten Parametern verpflichtend, um das Zertifikat in das Register eintragen zu können. Welche dies sind, wurden bei VDE-FNN festgelegt. Welche Parameter verpflichtend sind, ist in der Liste der Netzanschlusswerte in den Spalten B, C, D und E gekennzeichnet.

Die Listen der Netzanschlusswerte können hier heruntergeladen werden.


– Gibt es Definitionen zu den einzelnen Parametern?

Ja, die Definitionen bzw. wo diese in den Regelwerken zu finden sind, wird in der Spalte G der Liste der Netzanschlusswerte angezeigt. Sie finden die aktuelle Revision der Liste der Netzanschlusswerte hier zum Download.


– Was bedeutet „Zertifikatsüberprüfung“?

Die Zertifikatsüberprüfung ist eine Prüfung zwischen dem Zertifikatshalter (Hersteller) und der ausstellenden Zertifizierungsstelle. Dabei wird die korrekte Eintragung der Daten aus dem physischen Zertifikat in das zentrale Register geprüft.

Der Status sagt nichts über die Gültigkeit des Zertifikates oder Dokumentes aus. Er gibt lediglich eine Sicherheit, dass die Eintragung von beiden Parteien geprüft wurde und hilft Übertragungsfehler auszuschließen.


– Werden in ZEREZ Erzeugungsanlagen erfasst?

Nein, in ZEREZ werden Einheiten- und Komponentenzertifikate von Erzeugungsanlagen gelistet. Die Erfassung von Erzeugungsanlagen erfolgt im Marktstammdatenregister.


– Was mache ich, wenn ich eine Einheit oder Komponente nicht im ZEREZ finde?

Hersteller von Einheiten oder Komponenten für Erzeugungsanlagen müssen die ihnen ausgestellten Einheiten- oder Komponentenzertifikate ab dem 01.02.2025 im ZEREZ registrieren (vgl. NELEV § 4 Absatz 3).

Sollte ein Zertifikat im ZEREZ nicht aufgeführt sein, so wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller.

+ ZEREZ-ID

– Wozu dient die ZEREZ-Registernummer (ZEREZ-ID)?

Durch ZEREZ werden alle Einheitenzertifikate mit einer eindeutigen Registernummer verknüpft. Die ZEREZ-Registernummer (ZEREZ-ID) dient dazu, den Netzanschlussprozess effizienter zu gestalten. Zukünftig genügt die Angabe dieser Registernummer im Netzanschlussprozess und der Netzbetreiber kann die notwendigen Daten abrufen.


– Wie ist die ZEREZ-Registernummer (ZEREZ-ID) aufgebaut?

Die ZEREZ-Registernummer, zum Beispiel „ZE-R018-RV36-0001“, setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen:

  • Präfix ZE, steht für das ZEREZ-Register
  • R018: Kennung der Zertifizierungsstelle
  • RV36: Kennung des Zertifikats
  • 0001: Laufende Nummerierung der Einheit/Komponente

+ Anmeldung und Registrierung

– Wer kann sich registrieren?

Die Registrierung ist für Hersteller von Erzeugungsanlagen, Netzbetreiber, Zertifizierungsstellen sowie Planer, Errichter und Betreiber von Energieerzeugungsanlagen möglich.


– Fallen Gebühren für die Registrierung bei ZEREZ an?

Nein – ZEREZ ist aufgrund der Vorgaben der Neuregelung durch die NELEV-Änderungsverordnung kostenlos. Es entstehen keine Gebühren für die Registrierung und Nutzung der grundlegenden Funktionen des Registers.


– Wie erstelle ich ein Benutzerkonto?

Die Erstellung eines Benutzerkontos erfolgt über die Registerkarte „Registrierung“ auf der ZEREZ-Webseite. Folgen Sie den angegebenen Schritten, um Ihr Konto zu erstellen. Bitte achten Sie bei der Angabe Ihres Firmennamens sowie der Adress- und Kontaktdaten auf die Richtigkeit der Angaben sowie die korrekte Schreibweise. Sollte Ihnen die Fehlermeldung angezeigt werden, dass Ihr Unternehmen / Ihre Organisation bereits existiert ist, stellen Sie sicher, dass diese nicht bereits durch andere Personen angelegt wurde. Dann könnten Sie über den Reiter „Benutzerverwaltung“ und den Button „Benutzer einladen“ zur Organisation hinzugefügt werden.


– Ich habe mein Passwort vergessen. Wie kann ich es zurücksetzen?

Unter der Anmeldeseite finden Sie die Option „Kennwort vergessen“. Folgen Sie den angegebenen Schritten, um Ihr Passwort zurückzusetzen.


– Kann ein Unternehmen mehrere Benutzer registrieren?

Ja – Die Registrierung erfolgt im Register. Die zuerst registrierte Person ist zugleich „Hauptadmin“ und kann weitere Teammitglieder hinzufügen.

Benutzen Sie dazu im Reiter „Benutzerverwaltung“ den Button „Benutzer einladen“.


– Muss ich mich als Planer/Errichter/Betreiber anmelden?

Nein – Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, um das Register einzusehen. Erweiterte Funktionen sind nur nach erfolgreicher Registrierung verfügbar.

+ Upload und Sicherheit

– Welcher Browser wird für ZEREZ empfohlen?

ZEREZ ist für Google Chrome optimiert.


– Wie lade ich ein Zertifikat hoch?

Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie, als Nutzer der Gruppen „Hersteller“ und „Zertifizierungsstelle“ über die Funktion „Zertifikat hochladen“ das Zertifikat in digitaler Form in das ZEREZ-System übertragen. Sie können dabei die Parameter händisch eintragen oder die Excelvorlage „Liste der Netzanschlusswerte“ in der passenden Form ausfüllen und die Werte einlesen lassen. Die Listen der Netzanschlusswerte können hier heruntergeladen werden.


– Gibt es Pflichtangaben beim Upload und wer hat diese festgelegt?

Ja, je nach Art des Zertifikats und des zertifizierten Geräts ist die Angabe von bestimmten Parametern verpflichtend, um das Zertifikat in das Register eintragen zu können. Welche dies sind, wurden bei VDE-FNN festgelegt. Welche Parameter verpflichtend sind, ist in der Liste der Netzanschlusswerte in den Spalten B, C, D und E gekennzeichnet. Die Listen der Netzanschlusswerte können hier heruntergeladen werden.


– Wer darf Zertifikate hochladen?

Nach erfolgreicher Registrierung können Hersteller und Zertifizierungsstellen über die Funktion „Zertifikat hochladen“ im Reiter „Einheiten und Zertifikate“ ihre Zertifikate in das Register einstellen.


– Wer darf welche Daten sehen?

Verschiedene Nutzergruppen haben auf ZEREZ  unterschiedliche Rechte Daten einsehen zu dürfen.

Zukünftig wird es für registrierte Nutzer die Möglichkeit geben, den Zugriff auf nicht öffentliche Daten beim Hersteller anzufragen. Hersteller erhalten entsprechend dazu die Möglichkeit, diese Anfragen zu genehmigen oder abzulehnen.

  • VDE-AR-N 4105:
    Das Deckblatt des Nachweisdokuments (VDE-AR-N 4105 – Anhang E.4/E.5) und das Zertifikat für den integrierten Netz- und Anlagenschutz bzw. der Prüfbericht zum NA-Schutz (VDE-AR-N 4105 – Anhang E.6/E.7) sind öffentlich einsehbar. Dies gilt auch für die Liste der Netzanschlusswerte.
  • VDE-AR-N 4110/20/30:
    Das Deckblatt des Nachweisdokumentes [1.16] sowie bestimmte Daten sind öffentlich einsehbar. (1.01 – 1.16,1.18, 1.20, 1.21,1.25, 1.28 und 1.68)

Registrierte Nutzer mit der Rolle Netzbetreiber haben zudem Zugriff auf die Liste der Netzanschlusswerte.

+ Programmierschnittstelle (API)

– Gibt es eine digitale Schnittstelle zu ZEREZ?

Ja, es gibt eine digitale Schnittstelle zum ZEREZ. Aktuell ist diese nur für Netzbetreiber verfügbar.


– Wo bekomme ich als Netzbetreiber die Zugangsdaten zur digitalen Schnittstelle?

Der Administrator Ihrer Organisation kann die Zugangsdaten zur API direkt auf der Webseite verwalten.

Sie finden diese Option auf der ZEREZ-Webseite im Reiter „Benutzerverwaltung“ unter dem Punkt „API-Schlüssel“.

+ (Balkon-)PV-Anlagen

– Muss ich meine PV-Anlage in ZEREZ registrieren?

Nein. Aktuell sind leider einige missverständliche Berichte zu ZEREZ im Umlauf. Als Betreiber einer PV-Anlage oder einer anderen Bestandsanlage kommt durch ZEREZ keine neue Verpflichtung auf Sie zu. Die Pflicht zur Registrierung betrifft nur Hersteller von Energieerzeugungseinheiten und nicht Betreiber von Bestandsanlagen (vgl. NELEV § 4 Absatz 3).

In Zukunft möchte Ihr Netzbetreiber im Rahmen des Netzanschlussprozesses nur noch die ZEREZ-ID, der von Ihnen eingeplanten Einheiten und Komponenten wissen. Mit dieser ZEREZ-ID kann er dann alle für seine Netzplanung benötigten Informationen abrufen. So soll der Vorgang des Netzanschlusses für alle Beteiligten vereinfacht und beschleunigt werden. Als Betreiber einer PV-Anlage benötigen Sie ZEREZ also nur, wenn Sie ab dem 01.02.2025 eine neue Energieerzeugungseinheit ans Netz anschließen möchten und dann auch nur um die ZEREZ-ID, der von Ihnen verwendeten Einheiten und Komponenten nachzuschlagen, um diese Ihrem Netzbetreiber mitteilen zu können (vgl. NELEV § 4 Absatz 9).


– Ich möchte eine Balkon-PV-Anlage an das Stromnetz anschließen. Muss ich das Zertifikat der Anlage dem Netzbetreiber zukommen lassen?

Nein, das ist nicht notwendig. Es ist zwar nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu nutzen, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen oder die die technische Anforderungen nicht erfüllen. Seit dem letzten Jahr müssen Balkon-PV-Anlagen jedoch nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registriert werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist seitdem gar nicht mehr notwendig (Ausnahme: Der Betreiber möchte den auf diese Weise erzeugten Strom vergütet bekommen). Die Anmeldung wurde im Rahmen des Solarpakets im April 2024 vereinfacht; sie beschränkt sich nun auf wenige, einfach einzugebende Daten. Insofern ist die – das Betriebserlaubnisverfahren betreffende – Pflicht nach § 4 Abs. 9 NELEV, dass der Betreiber einer Erzeugungsanlage im Rahmen dieses Betriebserlaubnisverfahrens die Registrierungsnummer des Einheiten- oder Komponentenzertifikates aus dem ZEREZ an den zuständigen Netzbetreiber übermitteln muss, bei Balkonkraftwerken obsolet. Die Tatsache, dass diese Übermittlungspflicht an den Netzbetreiber entfällt, bedeutet selbstverständlich nicht, dass Anlagen ohne ein entsprechendes Zertifikat betrieben werden dürfen, die die technischen Anforderungen nicht erfüllen.


– Mein Unternehmen stellt Balkon-PV-Anlagen her. Müssen die Einheitenzertifikate dieser Anlagen im ZEREZ registriert/hinterlegt werden?

Ja, die Pflicht der Hersteller von Einheiten oder Komponenten für Erzeugungsanlagen nach § 4 Abs. 3 S. 1 NELEV, die ihnen ausgestellten Einheiten- oder Komponentenzertifikate zur Registrierung an das ZEREZ zu übermitteln, gilt auch für Hersteller von Balkon-PV-Anlagen. Es ist nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu vertreiben, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen. Neben diesen formellen Anforderungen sind auch technische Anforderungen zu erfüllen. Die im ZEREZ zu registrierenden Einheiten- und Komponentenzertifikate enthalten die notwendigen Informationen, die belegen, dass auch die technischen Anforderungen erfüllt sind.

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