– Was sind Einheiten und Komponentenzertifikate?
Einheiten- und Komponentenzertifikate sind Nachweise über die elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und elektrischen Komponenten. Sie werden von akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt und spielen eine entscheidende Rolle im Netzanschlussprozess und bei der Anlagenzertifizierung. Diese Dokumente gewährleisten, dass ausschließlich konforme Anlagen an das Stromnetz angeschlossen werden und bilden eine wesentliche Grundlage für Netzberechnungen sowie die Auslegung der Netzanschlusspunkte.
– Gibt es Pflichtangaben bei dem Upload und wer hat diese festgelegt?
Ja, je nach Art des Zertifikats und des zertifizierten Geräts ist die Angabe von bestimmten Parametern verpflichtend, um das Zertifikat in das Register eintragen zu können. Welche dies sind, wurden bei VDE-FNN festgelegt. Welche Parameter verpflichtend sind, ist in der Liste der Netzanschlusswerte in den Spalten B, C, D und E gekennzeichnet.
Die Listen der Netzanschlusswerte können hier heruntergeladen werden.
– Gibt es Definitionen zu den einzelnen Parametern?
Ja, die Definitionen bzw. wo diese in den Regelwerken zu finden sind, wird in der Spalte G der Liste der Netzanschlusswerte angezeigt. Sie finden die aktuelle Revision der Liste der Netzanschlusswerte hier zum Download.
– Was bedeutet „Zertifikatsprüfung“?
Die Zertifikatsprüfung ist eine Prüfung zwischen dem Zertifikatshalter (Hersteller) und der ausstellenden Zertifizierungsstelle. Dabei wird die korrekte Eintragung der Daten aus dem physischen Zertifikat in das zentrale Register geprüft.
Der Status sagt nichts über die Gültigkeit des Zertifikates oder Dokumentes aus. Er gibt lediglich eine Sicherheit, dass die Eintragung von beiden Parteien geprüft wurde und hilft Übertragungsfehler auszuschließen.
– Werden in ZEREZ Erzeugungsanlagen erfasst?
Nein, in ZEREZ werden Einheiten- und Komponentenzertifikate von Erzeugungsanlagen gelistet. Die Erfassung von Erzeugungsanlagen erfolgt im Marktstammdatenregister.
– Was mache ich, wenn ich eine Einheit oder Komponente nicht im ZEREZ finde?
Hersteller von Einheiten oder Komponenten für Erzeugungsanlagen müssen die ihnen ausgestellten Einheiten- oder Komponentenzertifikate ab dem 01.02.2025 im ZEREZ registrieren (vgl. NELEV § 4 Absatz 3).
Sollte ein Zertifikat im ZEREZ nicht aufgeführt sein, so wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller.
– Welche Voraussetzungen muss eine Zertifizierungsstelle erfüllen, um Einheiten- und Komponentenzertifikate ausstellen zu dürfen?
Zertifizierungsstellen, die Einheiten- und Komponentenzertifikate für Stromerzeugungsanlagen ausstellen, müssen sowohl nationale als auch europarechtliche Anforderungen erfüllen.
Gemäß § 4 der Nachweisverordnung (NELEV) sowie den einschlägigen technischen Regeln des VDE FNN sind Zertifizierungsstellen verpflichtet, eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065 nachzuweisen. Die Akkreditierung erfolgt durch eine nationale Akkreditierungsstelle, in Deutschland regelmäßig die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Der Geltungsbereich der Akkreditierung muss explizit die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren für Erzeugungseinheiten und -anlagen sowie deren Komponenten nach den Vorgaben des VDE FNN umfassen.
Ergänzend hierzu stellt die VERORDNUNG (EU) 2016/631 DER KOMMISSION vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (RfG-Verordnung) verbindliche Anforderungen an die Qualifikation von Zertifizierungsstellen. Nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung sind Zertifizierungsstellen verpflichtet, nach einem auf europäischer Ebene anerkannten Verfahren vom nationalen Mitglied der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) eingerichteten Europäischen Kooperation für die Akkreditierung („EA“) zugelassen oder akkreditiert zu sein. Sie müssen nachweislich über die notwendige Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verfügen, um die Konformitätsbewertung im Einklang mit den Anforderungen der RfG-Verordnung durchzuführen.
Die Zertifizierungsstelle hat sicherzustellen, dass sie die jeweiligen nationalen Umsetzungsbestimmungen der RfG-Verordnung beachtet und insbesondere die in Anhang IV der Verordnung festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren korrekt anwendet. Dazu gehört unter anderem die ordnungsgemäße Ausstellung von Einheiten- und Komponentenzertifikaten als Nachweis der normgerechten Erfüllung der Netzanschlussanforderungen.
- Nur Zertifizierungsstellen, die sowohl die nationalen Akkreditierungsanforderungen als auch die europarechtlichen Vorgaben der RfG-Verordnung erfüllen, sind berechtigt, Einheiten- und Komponentenzertifikate mit rechtlicher Wirkung im Rahmen der Netzanschlussregelungen auszustellen. Eine Übersicht gem. RfG-Verordnung ist hier zu finden: https://european-accreditation.org/ea-members/directory-of-ea-members-and-mla-signatories/. Eine in Deutschland geführte Listung für akkreditierte Zertifizierungsstellen siehe Link DAkkS.
Zusammengefasst:
- Es dürfen lediglich Zertifikate im ZEREZ als „gültig“ gelistet werden, die von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt wurden, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 („EU-Akkreditierungsverordnung“) akkreditiert wurde. Nur solche Zertifikate können innerhalb der EU zum Nachweis der Einhaltung der technischen Anforderungen verwendet werden.
- Hersteller, deren Einheiten oder Komponenten nicht über entsprechende Zertifikate verfügen, müssen also eine Nachzertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle (EA) vornehmen lassen.
– Woher kommt der Status des Zertifikates?
Hersteller von Erzeugungseinheiten müssen den Zertifizierungsprozess gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 durchlaufen. In diesem Rahmen sind Prüfberichte und Messungen durch nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Messinstitute zu erstellen.
Der Status eines Einheiten- oder Komponentenzertifikats wird durch die beauftragten Zertifizierungsstellen auf Basis der folgenden Regelwerke festgelegt:
- Technische Anschlussregeln (TAR) des VDE FNN:
- VDE-AR-N 4105 – Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Für Anlagen mit Anschluss an das Niederspannungsnetz (bis 1.000 V AC)
- VDE-AR-N 4110 – TAR-Mittelspannung
- Für Anlagen mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz (1 kV bis 60 kV)
- VDE-AR-N 4120 – TAR-Hochspannung
- Für Anlagen mit Anschluss an das Hochspannungsnetz (60 kV bis 110 kV)
- VDE-AR-N 4130 – TAR-Höchstspannung
- Für Anlagen mit Anschluss an das Höchstspannungsnetz (über 110 kV)
- DIN VDE V 0124-100:2020-06
- Technische Richtlinien für Erzeugungseinheiten, -anlagen und Speicher sowie für deren Komponenten, Teil 8 (TR 8)
Mögliche Zertifikatsstatus
Einheiten- und Komponentenzertifikate können folgende Status haben (vgl. TR 8):
- gültig,
- zurückgezogen (nicht ersetzt),
- zurückgezogen (ersetzt durch …),
- abgelaufen.
Der Status „ungültig“ wird gemäß § 5 NELEV ausschließlich durch den Betreiber des Zertifikatsregisters vergeben.
Anerkennung der Zertifikate im europäischen Raum
Um Einheiten- und/oder Komponentenzertifikate ausstellen zu dürfen, die als Nachweis für die Einhaltung der technischen Anforderungen im Netzanschlussprozess innerhalb der EU anerkannt werden, müssen Zertifizierungsstellen sowohl nationale als auch europäische Anforderungen erfüllen. (Siehe hierzu: „Welche Voraussetzungen muss eine Zertifizierungsstelle erfüllen, um Einheiten- und Komponentenzertifikate ausstellen zu dürfen?“)